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Schüler
Die Schülerinnen und Schüler benötigen aufgrund unterschiedlicher Behinderungen individuelle, sonderpädagogische Förderung. Jedes Kind wird entsprechend seiner Lernausgangslage individuell gefördert.
Nachdem ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich geistiger Entwicklung festgestellt wurde , kann auch eine Überweisung von anderen Schulen erfolgen . Ein Schulbesuch währt in der Regel zwölf Jahre.
Die Schulpflicht beginnt für die Kinder, deren geistige Entwicklung beeinträchtigt ist, mit dem 6.Lebensjahr.